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Aktuelles aus der Kläranlage: Fremdeinleitungen

Die Kläranlage hat aktuell eine Fremdwassereinleitung von 43 % zu bewältigen.

Grund-, Quell- und Dränagewasser (sogenanntes Fremdwasser) sind in der Regel unverschmutzt und erfordern insofern keine Abwasserbehandlung.

Im Gegenteil, die Verdünnungswirkung dieser Zuflüsse erschweren bzw. verteuern die Abwasserreinigung. Auch unter dem Aspekt des Gewässerschutzes ist eine Ableitung von Fremdwasser möglichst zu vermeiden.

Aus diesen Gründen darf Grund-, Quell- und Dränagewasser grundsätzlich nicht in das Kanalnetz eingeleitet werden.

Das Einleiten von Dränage- oder Grundwasser in den Abwasserkanal ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dränagen, die unterhalb der Rückstauebene ohne Rückstauschutz an den Kanal angeschlossen sind, können ferner zu einer zusätzlichen Vernässung des Gebäudes führen.

31.01.2025