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Informationen zur Grundsteuer 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

uns ist bewusst, dass die Anfang des Jahres versendeten Grundsteuerbescheide bei nicht wenigen von Ihnen Fragen aufgeworfen haben, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der künftig zu zahlenden Grundsteuer.

Die neuen Bescheide, die Sie von der Samtgemeinde Wathlingen erhalten haben, wurden im Auftrag der Mitgliedsgemeinden Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen erstellt, die die Grundsteuer erheben und die Höhe der Hebesätze in ihren Räten Ende letzten Jahres jeweils gleichbleibend beschlossen haben.

Grundlage der neuen Berechnung ist die bundesweite Grundsteuerreform, die ab dem 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Diese Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht das bisherige Bewertungssystem im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Im Zuge dieser Reform wurden alle Grundstücke durch das Finanzamt nach dem neuen niedersächsischen Fläche-Lage-Modell neu bewertet.

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der vom Finanzamt festgelegten Werte haben, empfehlen wir Ihnen, die Angaben in Ihrer Grundsteuererklärung zu überprüfen und mit dem Finanzamt direkt zu klären. Besonders häufig treten Unklarheiten bei der Unterscheidung zwischen Wohn- und Nutzflächen auf. Sollten hierbei Fehler festgestellt werden, können diese auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist durch einen Änderungsantrag beim Finanzamt berichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuerbescheide bis zu einer möglichen Korrektur durch das Finanzamt rechtsverbindlich sind. Die darin festgesetzten Beträge sind daher – auch im Falle beim Finanzamt geltend gemachter aber noch nicht entschiedener Korrekturen – zunächst fristgerecht zu zahlen.

Die Samtgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass weder die Höhe der Grundsteuerbeträge noch die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung durch sie geändert werden können. Die Verwaltung agiert ausschließlich als ausführendes Organ. Grundlage der Berechnung der Grundsteuer ist der durch das Finanzamt festgesetzte Meßbetrag multipliziert mit dem von den Räten der Mitgliedsgemeinden beschlossenen Hebesätze im jeweiligen Einzelfall.

Ihre Samtgemeinde Wathlingen

28.01.2025