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Häufig gestellte Fragen zur Bundestagswahl 2025

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigungskarte?

Bis spätestens 02. Februar 2025 bekommen alle Wahlberechtigten automatisch die Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Sollte dies nicht eintreffen, melden Sie sich bitte umgehend an eines unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen.

Sie haben Briefwahl beantragt und diese nicht erhalten?

Falls Sie die Zusendung von Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Hause beantragt und diese nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025, 12 Uhr, bei einem unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen.

Bitte beachten Sie dabei, dass erst ab dem 10. Februar 2025 gesichert Briefwahlunterlagen versandt werden können. Bei postalischer Zustellung kommt zu der Bearbeitungszeit eine Postlaufzeit von mindestens 2 Werktagen hinzu.

Wie kann ich meine Stimme vorab per Briefwahl abgeben?

Sie können ab dem 10. Februar bis zum 21. Februar 2025 persönlich in einem unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen Ihre Stimme abgeben oder Briefwahlunterlagen abholen.

Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung, alternativ Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.        

 Sie können die Zusendung von Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift im In- oder Ausland auf folgenden Wegen beantragen:

-          über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

-          per E-Mail: info@wathlingen.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift sowie bei Versand an eine andere als die Wohnadresse der abweichenden Versandanschrift

-          mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich mit den o.g. Angaben

 Der postalische Versand von Briefwahlunterlagen kann nur bis Donnerstag, den 20. Februar 2025 erfolgen, da eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen vor dem Wahltermin danach nicht mehr zu gewährleisten ist.

 Bis Freitag, den 21. Februar 2025, ist jedoch eine Stimmabgabe im Wege der Briefwahl weiterhin in einem unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen möglich.

Besondere Öffnungszeiten für Briefwählende

Samstag, 15.02.2025, Sonderöffnung für Briefwahl 9:00 – 14.00 Uhr

Wie funktioniert die Briefwahl?

  • Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
  • Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen.
  • Den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich. (Quelle Bundeswahlleiterin)