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Wie kann ich meine Stimme vorab per Briefwahl abgeben?

Sie können ab dem 10. Februar bis zum 21. Februar 2025 persönlich in einem unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen Ihre Stimme abgeben oder Briefwahlunterlagen abholen.

Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung, alternativ Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.        

 Sie können die Zusendung von Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift im In- oder Ausland auf folgenden Wegen beantragen:

-          über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

-          per E-Mail: info@wathlingen.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift sowie bei Versand an eine andere als die Wohnadresse der abweichenden Versandanschrift

-          mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich mit den o.g. Angaben

 Der postalische Versand von Briefwahlunterlagen kann nur bis Donnerstag, den 20. Februar 2025 erfolgen, da eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen vor dem Wahltermin danach nicht mehr zu gewährleisten ist.

 Bis Freitag, den 21. Februar 2025, ist jedoch eine Stimmabgabe im Wege der Briefwahl weiterhin in einem unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen möglich.