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Sonstige Aufgaben

Anzeige Haus·geburten

Sie brauchen diese Unterlagen:

Die Hebamme muss eine Geburten·anzeige machen.
Die Eltern müssen die Geburts·urkunden von sich selbst zeigen.
Die Eltern müssen ihre Personal·ausweise zeigen.
Vielleicht müssen die Eltern auch eine Ehe·urkunde zeigen.

Anzeige von Sterbe·fällen

Ein Bestattungs·institut kümmert sich um die Beerdigung von einem Menschen.
Das Bestattungs·institut zeigt den Tod von einem Menschen an.
Dafür braucht das Bestattungs·institut bestimmte Unterlagen.

Ein Arzt oder eine Ärztin muss sagen:
Die Person ist tot.
Dafür gibt es ein Dokument.
Das Dokument heißt: ärztliche Bescheinigung über die Feststellung des Todes.

Sie brauchen auch:
- den Personal·ausweis von der toten Person
- die Geburts·urkunde von der toten Person
- vielleicht die Heirats·urkunde von der toten Person
- vielleicht das Scheidungs·urteil von der letzten Ehe
- vielleicht die Sterbe·urkunde vom Ehe·partner.

Infos aus standesamtlichen Beurkundungen

Sie wollen Infos aus standesamtlichen Beurkundungen?
Dann können Sie eine E-Mail schreiben.
Oder Sie können persönlich vorbeikommen.

Manche Menschen bekommen eine Urkunde.
Das heißt:
Sie bekommen ein besonderes Papier.
Auf dem Papier steht etwas über die Person.

Sie wollen eine Urkunde?
Dann müssen Sie das beantragen.
Das können Sie per E-Mail machen.
Oder Sie können persönlich vorbeikommen.

Kirchen·austritts·erklärung

Sie wollen aus der Kirche austreten?
Dann bringen Sie bitte Ihren Personal·ausweis mit.

Nach·beurkundungen (Auslands·fälle)

Sie brauchen diese Unterlagen:

Sie müssen alle Dokumente zeigen.
Die Dokumente sind zum Beispiel:
- Personenstands·urkunden
- Personal·ausweis.
Die Dokumente sind aus dem Ausland?
Dann müssen Sie die Dokumente auch übersetzen.

Sie wollen Ihren Namen ändern?

Sie sind geschieden?
Dann bringen Sie bitte das Scheidungs·urteil mit.
Das Scheidungs·urteil ist ein Dokument.
In dem Dokument steht:
Sie sind geschieden.
Und Sie müssen das Dokument mit einem Rechts·kraft·vermerk mitbringen.
Ein Rechts·kraft·vermerk ist ein Stempel.
Der Stempel zeigt:
Das Scheidungs·urteil ist gültig.

Vielleicht wollen Sie noch einen anderen Namen haben.
Dann müssen Sie das vorher mit uns klären.

Vaterschafts·anerkennungen

Sie brauchen diese Unterlagen:

Personal·ausweise von den Eltern
Geburts·urkunde vom Vater
Vielleicht auch:
- Geburts·urkunde vom Kind
- Nachweis über laufendes Scheidungs·verfahren der Mutter.