Inhalt

Nienhagen

Bebauungsplan Nr. 28 A „Erweiterung Gewerbegebiet Nord/Ost“

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nienhagen
Wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Rat der Gemeinde Nienhagen hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2022 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 28 A „Erweiterung Gewerbegebiet Nord/Ost“ beschlossen.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
in der letzten Fassung hat der Rat und der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Nienhagen die
öffentliche Auslegung des Entwurfes über den Bebauungsplan Nr. 28 A „Erweiterung Gewerbegebiet
Nord/Ost“ mit Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 A „Erweiterung Gewerbegebiet Nord/Ost“ ist in der
nachfolgenden Planskizze dargestellt:

Ziel und Zweck der Planung
Entsprechend der Vorgabe des Flächennutzungsplanes soll durch diesen Bebauungsplan der Bedarf
an gewerblichen Baugrundstücken in Nienhagen gedeckt werden. Im Innenbereich Nienhagen
stehen keine gewerblich zu nutzenden Flächen mehr zur Verfügung. Insbesondere Brachflächen sind
nicht vorhanden. Einer Zersiedelung der Landschaft wird nicht Vorschub geleistet, weil entsprechend
der Flächennutzungsplanung ein bestehendes Gewerbegebiet erweitert werden soll. Eine sparsame
Flächeninanspruchnahme ist möglich, weil aufgrund der Lage direkt an der Straße „“Breite Horst“
keine zusätzlichen Erschließungsflächen benötigt werden. Der gemäß Raumordnungsplanung zu
beachtende Hochwasserschutz im Bereich der Straße „Breite Horst“ wird durch die Planung nicht
beeinträchtigt.


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit


vom 09. Mai 2023 bis einschließlich 08. Juni 2023


in der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen, 1. OG, Am Schmiedeberg 1, 29339
Wathlingen, während der Dienststunden


Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr


oder nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt.

Bebauungsplan Nr. 5 „Nienhorst“

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nienhagen


Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Nienhagen hat in seiner Sitzung vom 28. August 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Nienhorst“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Nienhorst“ ist in der nachfolgenden Planskizze dargestellt:


Ziel und Zweck der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 5 „Nienhorst“ ist seit dem 25.03.1966 wirksam. Ziel des Bebauungsplanes war es, den Ortsteil Nienhorst in seiner Struktur zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Hierfür wurde der Siedlungsbereich im Wesentlichen als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Inzwischen wurden 2 Änderungen durchgeführt. Mit der 2. Änderung wurde im östlichen Geltungsbereich bereits das Baufenster vergrößert, um die Bebaubarkeit der Grundstücke zu erhöhen. Mit einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Nienhorst“ sollen nun weitere Nachverdichtungen im Geltungsbereich ermöglicht werden. Damit soll dem Bedarf an zusätzlichen Wohngebäuden bzw. deren Erweiterung nachgekommen werden.


Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit


vom 27. Dezember 2022 bis einschließlich 17. Januar 2023


in der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen, 1. OG, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen, während der Dienststunden


Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

oder nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt.


Bebauungsplan Nr. 32 „Wathlingen Nord“, 1. Änderung

hier: Rechtskraft

Mit dem Tage der Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Celle am 21.07.2022 wurde die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Butterstieg rechtsverbindlich. Der Rat der Gemeinde Nienhagen hat im die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Butterstieg" gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBI. I S. 587) geändert worden ist, als Satzung und die dazugehörige Begründung beschlossen.



Bebauungsplan im Bereich der Bahnhofstraße

Aufstellungsbeschluss

Planbereich
Planbereich

Der Rat der Gemeinde Nienhagen hat am 25.09.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Bahnhofstraße beschlossen.


Satzung über eine Veränderungssperre über den Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan im Bereich der Bahnhofstraße in der Gemeinde Nienhagen

Der Gemeinderat der Gemeinde Nienhagen hat aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nieders. GVBl., Seite 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 (Nieders. GVBl. Seite 113) und der §§ 14 und 16 bis 18 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in seiner Sitzung am 25.09.2018 folgende Satzung beschlossen: