Nienhagen
Bebauungsplan Nr. 28 A „Erweiterung Gewerbegebiet Nord/Ost“
Mit dem Tage der Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Celle am 17. Oktober 2023 wurde der Bebauungsplanes Nr. 28 A „Gewerbegebiet Nord/Ost“ rechtsverbindlich.
Der Rat der Gemeinde Nienhagen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26. September 2023 den Bebauungsplan Nr. 28 A "Gewerbegebiet Nord/Ost" gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches zuletzt geändert durch Gesetz am 14. Juni 2021 (BGBI. I, S. 1802) in der zuletzt geltenden Fassung als Satzung und die dazugehörige Begründung beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 28 A „Gewerbegebiet Nord/Ost“ und die Begründung (§ 10a Abs. 1 BauGB) können in der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen, 2 OG, Zimmer 39, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen, während der Dienststunden
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt.
Diese Auslegung ist unbefristet.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Adelheidsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Außerdem wird gemäß § 10 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz in der letztgültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen des Bauleitplanes, die in dem Nieders. Kommunalverfassungsgesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bauleitplanes gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bauleitplanes verletzt worden sind.
Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 - 42 und 44 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in o. g. Fällen bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
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Bebauungsplan Nr. 5 „Nienhorst“Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nienhagen
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Nienhagen hat in seiner Sitzung vom 28. August 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Nienhorst“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Nienhorst“ ist in der nachfolgenden Planskizze dargestellt:
Ziel und Zweck der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 5 „Nienhorst“ ist seit dem 25.03.1966 wirksam. Ziel des Bebauungsplanes war es, den Ortsteil Nienhorst in seiner Struktur zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Hierfür wurde der Siedlungsbereich im Wesentlichen als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Inzwischen wurden 2 Änderungen durchgeführt. Mit der 2. Änderung wurde im östlichen Geltungsbereich bereits das Baufenster vergrößert, um die Bebaubarkeit der Grundstücke zu erhöhen. Mit einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Nienhorst“ sollen nun weitere Nachverdichtungen im Geltungsbereich ermöglicht werden. Damit soll dem Bedarf an zusätzlichen Wohngebäuden bzw. deren Erweiterung nachgekommen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit
vom 27. Dezember 2022 bis einschließlich 17. Januar 2023
in der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen, 1. OG, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen, während der Dienststunden
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
oder nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt.
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Bebauungsplan Nr. 32 „Wathlingen Nord“, 1. Änderung
hier: Rechtskraft
Mit dem Tage der Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Celle am 21.07.2022 wurde die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Butterstieg rechtsverbindlich. Der Rat der Gemeinde Nienhagen hat im die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Butterstieg" gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBI. I S. 587) geändert worden ist, als Satzung und die dazugehörige Begründung beschlossen.
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Bebauungsplan im Bereich der Bahnhofstraße
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Nienhagen hat am 25.09.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Bahnhofstraße beschlossen.
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Satzung über eine Veränderungssperre über den Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan im Bereich der Bahnhofstraße in der Gemeinde Nienhagen
Der Gemeinderat der Gemeinde Nienhagen hat aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nieders. GVBl., Seite 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 (Nieders. GVBl. Seite 113) und der §§ 14 und 16 bis 18 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in seiner Sitzung am 25.09.2018 folgende Satzung beschlossen:
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