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Nienhagen

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nienhagen

Bebauungsplan Nr. 5 „Nienhorst“, 3. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Nienhagen hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Nienhorst“, 3. Änderung beschlossen.Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der letzten Fassung hat der Rat und der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Nienhagen die öffentliche Beteiligung des Entwurfes über den Bebauungsplan Nr. 5 „Nienhorst“, 3. Änderung beschlossen.Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Nienhorst“, 3. Änderung liegt am östlichen Ortsrand und wurde im Vergleich zum Vorentwurf deutlich verkleinert.


Ziel und Zweck der Planung

Der Bebauungsplan Nr. 5 „Nienhorst“, 3. Änderung ist seit dem 25.03.1966 wirksam. Ziel des Bebauungsplanes war es, den Ortsteil Nienhorst in seiner Struktur zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Hierfür wurde der Siedlungsbereich im Wesentlichen als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Inzwischen wurden 2 Änderungen durchgeführt. Mit der 2. Änderung wurde im östlichen Geltungsbereich das Baufenster vergrößert, um die Bebaubarkeit der Grundstücke zu erhöhen. Mit einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Nienhorst“, soll der Siedlungsbereich von Nienhorst nun um ein Baugebiet mit ca. 9 Einfamilienhäusern erweitert werden, um dem bestehenden Wohnraumbedarf nachkommen zu können.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung) sind in der Zeit

vom 22. April 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024

auf der Homepage der Gemeinde Wathlingen unterhttps://www.wathlingen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen, 1. OG, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen, während der Dienststunden

Montag - Freitag      08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                  14.00 - 16.00 Uhr                                                

Donnerstag             14.00 - 17.30 Uhr         
                              

oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt. Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Begründung mit Umweltbericht

  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Darin einhalten sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen

  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung auf Schutzgebiete und die Schutzgüter Mensch, Pflanzen/Tiere, Artenschutz (einschließlich Darstellung und Beurteilung von Biotoptypen und artenschutzrechtlicher Bewertung, Fläche/Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen und Eingriffsbilanzierung im Vergleich zum wirksamen Bebauungsplan.

  • Entwicklung der Umwelt bei Durchführung der Planung

  • Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an: woecht@infraplan.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.