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Sozialhilfe

Das Sozial·amt von der Samtgemeinde Wathlingen kümmert sich um Sozial·hilfe.
Und das Sozial·amt kümmert sich um Grund·sicherung.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Zwölftes Sozial·gesetz·buch.
Die kurze Form ist: SGB XII.

Das Sozial·amt kümmert sich auch um Leistungen für Asyl·bewerber.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Asyl·bewerber·leistungs·gesetz.

Sie wollen eine Leistung vom Sozial·amt?
Dann müssen Sie bestimmte Sachen machen.
Diese Sachen heißen: Grund·voraus·setzungen.
Hier stehen die Grund·voraus·setzungen für die verschiedenen Leistungen.

Hilfe zum Lebens·unterhalt
Die Hilfe zum Lebens·unterhalt ist eine Leistung vom Sozial·amt.
Die Hilfe zum Lebens·unterhalt steht im SGB XII.
Die Hilfe zum Lebens·unterhalt ist für die wichtigen Sachen im Leben.

Sie können nur für kurze Zeit nicht arbeiten?
Dann können Sie die Hilfe zum Lebens·unterhalt bekommen.

Grund·sicherung im Alter und bei Erwerbs·minderung
Sie sind alt?
Dann können Sie Grund·sicherung bekommen.

Sie sind vor dem 1. Januar 1947 geboren?
Oder Sie sind nach dem 31. Dezember 1946 geboren?
Dann können Sie mit 67 Jahren in Rente gehen.
Das gilt für Menschen aus den Jahr·gängen von 1947 bis 1964.

Manche Menschen können nicht arbeiten.
Diese Menschen haben ein Recht auf die Erwerbs·minderungs·rente.

Sie sind 18 Jahre alt oder älter?
Und Sie können nicht arbeiten?
Das muss die Renten·versicherung sagen.
Oder:
Sie haben ein Schreiben von einem Fach·ausschuss von einer Behinderten·werkstatt.
In dem Schreiben steht:
Sie können nicht arbeiten.
Dann gilt das Gesetz aus dem Sechsten Buch vom Sozial·gesetz·buch.

Sie bekommen eine Erwerbs·unfähigkeits·rente?
Das heißt:
Sie können nicht arbeiten.
Und Sie bekommen deshalb Geld.
Das Geld heißt: Erwerbs·unfähigkeits·rente.
Sie müssen die Erwerbs·unfähigkeits·rente nicht wirklich bekommen.

Sie müssen in Deutschland wohnen.

Hilfe für Asyl·bewerber und Asyl·bewerberinnen
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Asyl·bewerber·leistungs·gesetz.
Die kurze Form ist: AsylbLG.
Nach dem Gesetz bekommen Ausländer und Ausländerinnen Geld.
Die Ausländer und Ausländerinnen haben keinen dauerhaften Aufenthalts·status in Deutschland.
Das heißt:
Sie dürfen nicht für immer in Deutschland bleiben.
Deshalb bekommen sie keine Sozial·hilfe oder Grund·sicherung für Arbeits·suchende.