Weitere Serviceleistungen
Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen anderer Behörden (z. B. Wohngeldanträge, Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Anträgen auf Schwerbehindertenausweise etc.).
Hinweis:
Die als Serviceleistungen für andere Behörden ausgegebenen Anträge können zwar entgegengenommen und weitergeleitet werden, bei Fragen zu Inhalten der jeweiligen Leistungsart müssen Sie sich jedoch an die für die Bearbeitung zuständige Behörde wenden (z.B. Landkreis Celle, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie).
Wohngeld Bewilligung / Landkreis Celle
Antragsformulare und Merkblätter | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie