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Adelheidsdorf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Adelheidsdorf

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Östliche Schulstraße“

Der Rat der Gemeinde Adelheidsdorf hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2024 über den Planentwurf und den Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Östliche Schulstraße“ beraten und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.

Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung Adelheidsdorfs im Sinne des § 13a (1) BauGB. Durch diesen Bebauungsplan soll für den Bereich der Hauptzufahrt in die Ortslage Adelheidsdorf eine Regelung für das Maß der Bebauung getroffen werden. Dadurch soll vermieden werden, dass hier auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) nach und nach immer höhere Gebäude errichtet werden können. Dadurch könnte das städtebauliche Bild in diesem zentralen Bereich Adelheidsdorf auf längere Sicht in unerwünschter Weise verändert werden.

Der Planbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Adelheidsdorf nördlich der Schulstraße und westlich der Hannoverschen Straße auf der Ostseite der Hannoverschen Straße. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Östliche Schulstraße“ wird mit der Begründung in der Zeit vom

26. November 2024 bis einschließlich 27. Dezember 2024

Im Internet veröffentlicht und liegt im Rathaus der Samtgemeinde Wathlingen, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag                  08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                             14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag                         14:00 - 17:30 Uhr

 Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05144/491-74) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Wathlingen in die Suchmaske ein.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung Adelheidsdorfs im Sinne des § 13a (1) BauGB, so dass den Grundzügen der Planung nicht grundsätzlich entgegengewirkt wird. Durch die Änderung wird auch kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Änderung Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Artenschutzes beeinträchtigt werden könnten.

Im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 28 „Östliche Schulstraße“ ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchzuführen.

Während der Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen von jedermann bei der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Wathlingen, 19. November 2024

Gemeinde Adelheidsdorf                                            L.S.

gez. Heike Behrens

Bürgermeisterin

Satzung über eine Veränderungssperre über den Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 28 "Östliche Schulstraße" in der Gemeinde Adelheidsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Adelheidsdorf hat aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nieders. GVBl., Seite 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2023 (Nieders. GVBl. Seite 111) und der §§ 14 und 16 bis 18 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Seite 394) geändert worden ist, in seiner Sitzung am 19.09.2024 folgende Satzung beschlossen:

Bebauungsplan Nr. 27 „Hannoversche Str. 56“

Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB mit öffentlicher Auslegung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Adelheidsdorf am 22.08.2024 die Veröffentlichgung im Internet des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hannoversche Straße 56“ mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planbereich dieser Änderung befindet sich im Norden der Gemeinde Adelheidsdorf, Ortsteil Adelheids­dorf westlich der Hannoverschen Straße (Kreisstraße 84) und nördlich der Kapelle. Er wird im Folgenden dar­gestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll zur Abrundung der Ortslage zwischen Friedhof und vorhandener Bebauung eine kleine Ergänzungsfläche zur Deckung des örtlichen Eigenbedarfs an Wohnbauland ermöglicht werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Adelheidsdorf“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 01.10.2024 bis einschließlich 01.11.2024

im Internet veröffentlicht und kann in der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen, 1. OG, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen, während der Dienststunden

Montag – Freitag                      08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                                   14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                               14.00 - 17.30 Uhr

öffentlich eingesehen werden.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Wathlingen in die Suchmaske ein.

Zum Verfahren liegen in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutz­gütern:

-        Mensch und Gesundheit

-        Tiere und Pflanzen

-        Geologie Boden

-        Wasser

-        Luft und Klima

-        Landschaft

folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:

- Umweltbericht

- Schallgutachten

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:

  1. Mineralischer Abfall
  2. Verdacht auf Kampfmittel
  3. Baugrund
  4. Immissionen
  5. Kompensationsmaßnahme / Wildschutzzaun
  6. Brandschutz

Der Umweltbericht ist den Unterlagen als gesonderter Teil der Begründung beigefügt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung ist nicht erforderlich.

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann ein­gesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vor­gaben nicht durchgeführt.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemeinde Adelheidsdorf

Wathlingen, den 28.09.2024

gez. Heike Behrens                                                        L.S.

Bürgermeisterin