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Adelheidsdorf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Adelheidsdorf

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Östliche Schulstraße“

Der Rat der Gemeinde Adelheidsdorf hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2024 über den Planentwurf und den Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Östliche Schulstraße“ beraten und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.

Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung Adelheidsdorfs im Sinne des § 13a (1) BauGB. Durch diesen Bebauungsplan soll für den Bereich der Hauptzufahrt in die Ortslage Adelheidsdorf eine Regelung für das Maß der Bebauung getroffen werden. Dadurch soll vermieden werden, dass hier auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) nach und nach immer höhere Gebäude errichtet werden können. Dadurch könnte das städtebauliche Bild in diesem zentralen Bereich Adelheidsdorf auf längere Sicht in unerwünschter Weise verändert werden.

Der Planbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Adelheidsdorf nördlich der Schulstraße und westlich der Hannoverschen Straße auf der Ostseite der Hannoverschen Straße. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Östliche Schulstraße“ wird mit der Begründung in der Zeit vom

26. November 2024 bis einschließlich 27. Dezember 2024

Im Internet veröffentlicht und liegt im Rathaus der Samtgemeinde Wathlingen, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag                  08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                             14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag                         14:00 - 17:30 Uhr

 Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05144/491-74) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Wathlingen in die Suchmaske ein.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung Adelheidsdorfs im Sinne des § 13a (1) BauGB, so dass den Grundzügen der Planung nicht grundsätzlich entgegengewirkt wird. Durch die Änderung wird auch kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Änderung Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Artenschutzes beeinträchtigt werden könnten.

Im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 28 „Östliche Schulstraße“ ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchzuführen.

Während der Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen von jedermann bei der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Wathlingen, 19. November 2024

Gemeinde Adelheidsdorf                                            L.S.

gez. Heike Behrens

Bürgermeisterin

Satzung über eine Veränderungssperre über den Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 28 "Östliche Schulstraße" in der Gemeinde Adelheidsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Adelheidsdorf hat aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nieders. GVBl., Seite 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2023 (Nieders. GVBl. Seite 111) und der §§ 14 und 16 bis 18 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Seite 394) geändert worden ist, in seiner Sitzung am 19.09.2024 folgende Satzung beschlossen:

Bebauungsplan Nr. 27 „Hannoversche Str. 56“

Mit dem Tage der Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung im Amtsblatt

 für den Landkreis Celle am 01. April 2025

wurde der Bebauungsplan Nr. 27 „Hannoversche Straße 56“ rechtsverbindlich.

Der Rat der Gemeinde Adelheidsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.01.2025 den Bebauungsplan Nr. 27 "Hannoversche Straße 56" gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I, S 394) geändert worden ist, als Satzung und die dazugehörige Begründung beschlossen.