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Adelheidsdorf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Adelheidsdorf

Bebauungsplan Nr. 26 "In den Birken Süd"

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat die Gemeinde Adelheidsdorf die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 26 „In den Birken Süd“ mit Begründung und Artenschutzbeitrag sowie schalltechnischer Untersuchung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planbereich der Änderung befindet sich im Norden Adelheidsdorfs auf der Ostseite der Hannoverschen Straße (ehemalige Bundesstraße 3, heute: Kreisstraße 84) zwischen dem Kiefernweg und der Straße „In den Birken“.

Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Artenschutzbeitrag sowie schalltechnischer Untersuchung in der Zeit

vom 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025

gemäß § 3 (2) BauGB im Internet veröffentlicht und in der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen, 1. OG, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag                         08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                                   14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                               14.00 - 17.30 Uhr

der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt.

Zum Verfahren liegt in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutzgütern:

-        Schutzgut Mensch

-        Schutzgut Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität

-        Schutzgut Boden und Fläche

-        Schutzgut Wasser

-        Schutzgut Luft und Klima

-        Schutzgut Landschaftsbild

Folgendes vor:

-        Artenschutzbeitrag

-        schalltechnische Untersuchung

Der Artenschutzbeitrag und die schalltechnische Untersuchung sind der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Wathlingen abrufbar unter:

https://www.wathlingen.de

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt und sind dort mittels Eingabe des Namens der Gemeinde Adelheidsdorf/ der Samtgemeinde Wathlingen in die Suchmaske zu finden.

Falls Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir Sie diese bis zum

23.07.2025

schriftlich per E-Mail an info@buero-keller-hannover.de, oder in sonstiger Weise in geschriebener Form an unser Büro (Adresse: Büro Keller, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover) zu übersenden oder mündlich während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Wathlingen zur Niederschrift abzugeben.

Hinweis:

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a (5) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Adelheidsdorf, den 13.06.2025

gez. Heike Behrens                                              L.S.

Bürgermeisterin

Bebauungsplan Nr. 28 "Östliche Schulstraße"

Mit dem Tage der Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung im Amtsblatt

 für den Landkreis Celle am 29. April 2025

wurde der Bebauungsplan Nr. 28 „Östliche Schulstraße“ rechtsverbindlich.

Der Rat der Gemeinde Adelheidsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.04.2025 den Bebauungsplan Nr. 28 "Östliche Schulstraße" gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I, S 394) geändert worden ist, als Satzung und die dazugehörige Begründung beschlossen.


Bebauungsplan Nr. 27 „Hannoversche Str. 56“

Mit dem Tage der Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung im Amtsblatt

 für den Landkreis Celle am 01. April 2025

wurde der Bebauungsplan Nr. 27 „Hannoversche Straße 56“ rechtsverbindlich.

Der Rat der Gemeinde Adelheidsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.01.2025 den Bebauungsplan Nr. 27 "Hannoversche Straße 56" gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I, S 394) geändert worden ist, als Satzung und die dazugehörige Begründung beschlossen.