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Rückstauklappen

Dieses Jahr sind wir immer wieder von starken Regenfällen betroffen, die unsere Region stark belasten. 

Das Grundwasser ist nach wie vor sehr hoch, was zu einer besorgniserregenden Situation führt. Felder und Wiesen stehen immer wieder unter Wasser, was die Landwirtschaft beeinträchtigt. Zudem sind die Auswirkungen auf die Natur und die Tierwelt spürbar.

Leider werden diese Regenfälle eher zunehmen, daher bitte ich Sie, sich bestmöglich vorzubereiten. Denken Sie daran, dass es bei Starkregen dazu kommen kann, dass die öffentlichen Abwasserkanäle randvoll gefüllt sind. Das Abwasser drängt durch die angeschlossenen Hausanschlussleitungen zurück. Dort steigt es maximal bis auf das Niveau der Rückstauebene, das ist gemäß Abwasserbeseitigungssatzung die Straßenoberkante.  Wenn die Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert sind, kann es zur Überflutung von tiefliegenden Räumen kommen und es entstehen oft große materielle Schäden.

Grundsätzlich muss sich jeder Grundstücksbesitzer in eigener Verantwortung gegen solche Rückstauereignisse schützen. Die eingebaute Absperrvorrichtung bzw. Abwasserhebeanlage muss regelmäßig durch eine fachkundige Person gewartet werden.

Wenn durch unterlassenen Einbau einer Absperrvorrichtung bzw. Abwasserhebeanlage oder durch unterlassene Wartung ein Rückstau auf dem zu entwässernden Grundstück entstehen, kann die Samtgemeinde Wathlingen nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden.