Wie bekommen wir ein Betreuungsangebot für unser Kind?
Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn sie das erste Lebensjahr vollenden. Dieser sollte zu Ihren familiären und beruflichen Gegebenheiten passen.
Im Familienbüro der Samtgemeinde im KESS können Sie sich individuell beraten lassen.