Es läuft Abwasser in meinen Keller. Wer haftet?
Laut Abwasserbeseitigungssatzung hat sich jeder Eigentümer selbst mittels Rückstausicherungen gegen Rückstau zu sichern. Zu einem Rückstau kann es grundsätzlich zu jeder Zeit kommen. Die Samtgemeinde Wathlingen kann weder für fehlende, defekte oder falsch eingebaute Rückstausicherungen noch für den Rückstau an sich haftbar gemacht werden.