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Kann ich mich während der Sitzungen auch zu Wort melden?

Unmittelbar zu Beginn und zum Ende einer jeden öffentlichen Sitzung besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Einwohnerfragestunde mit Fragen in das politische Geschehen einzubringen. Die Frage muss sich auf die Angelegenheiten der Samtgemeinde beziehen und auch in ihrem Entscheidungsbereich liegen. Die Frage sollte so gestaltet sein, dass eine kurze Beantwortung – entweder sofort mündlich oder später schriftlich – möglich ist. Der Fragesteller bzw. die Fragestellerin kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand seiner oder ihrer ersten Frage beziehen muss. Eine Diskussion findet nicht statt. Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.