Lehnt das Standesamt den Antrag auf Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkund ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Urkunde auszustellen.
Inhalt
Lehnt das Standesamt den Antrag auf Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkund ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Urkunde auszustellen.