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Barriere·freiheit


Die Erklärung ist vom 1. November 2024.

Diese Internet·seiten sollen für alle Menschen zugänglich sein.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 9b NBGG.

Diese Erklärung zur Barriere·freiheit ist für die Internet·seite: https://www.wathlingen.de.

Diese Web·seiten sind mit den Regeln von der harmonisierten europäischen Norm EN 301549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Die Sachen sind nicht barrierefrei.
Das heißt:
Nicht alle Menschen können die Sachen benutzen.
Warum ist das so?

Die Samtgemeinde Wathlingen hat eine Internet·seite.
Die Internet·seite soll barrierefrei sein.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die Internet·seite benutzen können.
Dafür gibt es Regeln von der EU.
Die Regeln heißen: EU-Richtlinie 2016/2102.
Die Samtgemeinde Wathlingen will sich an die Regeln halten.
Dafür muss die Samtgemeinde Wathlingen noch Sachen ändern.
Die Samtgemeinde Wathlingen arbeitet an den Sachen.

Diese Erklärung ist vom 1. November 2024.
Die Einschätzung ist eine Selbst·bewertung.

Sie wollen uns sagen:
Die Barriere·freiheits·anforderungen sind nicht gut.
Dann können Sie uns das sagen.

Sie können uns über das Formular schreiben.
Das Formular ist bei diesem Text dabei.
Oder Sie können uns direkt schreiben.

Dagmar.Heidemann-Delic@wathlingen.de

Schlichtungs·verfahren:

Vielleicht sind Sie mit den Antworten von den Kontakt·möglichkeiten nicht zufrieden.
Dann können Sie einen Antrag bei der Schlichtungs·stelle machen.
Die Schlichtungs·stelle ist bei der Landes·beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Nieder·sachsen.
Die Schlichtungs·stelle hilft Ihnen bei einem Schlichtungs·verfahren.
Das steht im Niedersächsischen Behinderten·gleichstellungs·gesetz.
Die kurze Form ist: NBGG.

Manchmal gibt es Streit zwischen Menschen mit Behinderung und Behörden.
Die Behörden sind in Nieder·sachsen.
Der Streit ist über Barriere·freiheit in der IT.
Die Schlichtungs·stelle hilft bei dem Streit.
Die Schlichtungs·stelle ist eine Stelle von der Regierung.
Die Schlichtungs·stelle ist kostenlos.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Sie können die Schlichtungs·stelle direkt kontaktieren.

Telefon: 0511/120-4010

Sie können der Schlichtungs·stelle eine Nachricht schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist:

schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Sie haben einen Hinweis für uns?
Vielleicht gibt es eine Barriere auf dieser Internet·seite.
Oder es gibt einen Fehler auf dieser Internet·seite.

Dann benutzen Sie das Formular.


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