Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Pflegemaßnahmen und Fällungen sind außerhalb der Brutzeit vom 1. Oktober bis 31. März auszuführen.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Pflegemaßnahmen und Fällungen sind außerhalb der Brutzeit vom 1. Oktober bis 31. März auszuführen.