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Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von Werbetafeln in der Samtgemeinde

Bitte stellen Sie rechtzeitig einen formlosen Antrag.

Es dürfen max. 16 Werbetafeln in Größe DIN A1 in geschlossenen Ortslagen angebracht werden.

Wir werden den Antrag prüfen und Ihnen die erforderlichen Auflagen mitteilen.

Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 41,00 € wird erhoben.