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Widmung der Straße "Am Bahnhof" in Nienhagen

Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Nienhagen vom 18.06.2024 wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der z. Zt. geltenden Fassung das nachfolgend aufgeführte Flurstück  in Nienhagen mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Das Flurstück 71/3, Flur 11, Gemarkung Nienhagen (Seitenstreifen der Straße „Am Bahnhof“) wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Nienhagen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nienhagen.

gez. Jörg Makel

Bürgermeister

28.06.2024