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Lärmschutz

Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Bundes-Immissions·schutz·gesetz.
Die kurze Form ist: BImSchG.
In dem Gesetz steht:
Die Gemeinden müssen Lärm·aktionspläne machen.
Das steht in den Teilen 47a bis 47f von dem Gesetz.

Hier finden Sie Infos zum Thema Lärm·schutz.

Was ist die EU-Umgebungs·lärm·richtlinie?

Die EU hat ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Umgebungs·lärm·richtlinie.
Das Gesetz soll den Lärm in der Umgebung leiser machen.
Dafür müssen die Städte und Gemeinden Pläne machen.
Die Pläne heißen: Lärm·aktionspläne.

Warum gibt es Lärm·aktionspläne?

Es gibt Lärm·aktionspläne.
Die Lärm·aktionspläne sollen den Lärm in bestimmten Gebieten weniger machen.
Dafür sollen die Lärm·aktionspläne Ideen machen.
Und die Lärm·aktionspläne sollen die Ideen umsetzen.

Was steht in Lärm·aktionsplänen?

Es gibt verschiedene Maßnahmen.
Zum Beispiel:
- Die Autos sollen langsamer fahren.
- Es soll Wände gegen den Lärm geben.
- Die Straßen sollen leiser sein.
- Es soll mehr Busse und Bahnen geben.

Wie ist der aktuelle Stand von der Lärm·aktionsplanung?

Es gibt einen Plan gegen Lärm.
Der Plan heißt: Lärm·aktionsplan.
Der Plan ist in der 4. Stufe.
Das heißt:
Der Plan wird gerade gemacht.
Der Plan soll zeigen:
- Was kann man gegen Lärm machen?
- Was kann man besser machen?

Wie kann ich bei der Planung mitmachen?

Die Bürger und Bürgerinnen können bei den Lärm·aktionsplänen mitmachen.
Sie können sagen:
- Was ist gut an den Plänen?
- Was ist schlecht an den Plänen?

Den Lärm·aktionsplan finden Sie hier.