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Schieds- und Schöffenamt

Manchmal streiten sich Menschen.
Dann können sie vor ein Gericht gehen.
Aber es gibt auch eine andere Möglichkeit.
Die Menschen können zu einem Schiedsamt gehen.
Dort gibt es eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann.
Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann hilft den Menschen bei dem Streit.

Sie wollen mehr Infos über das Schiedsamt?
Dann klicken Sie unten rechts auf »Interne Links«.

Es gibt auch ein Schöffen·amt.
Das ist ein Amt für ehrenamtliche Richter und Richterinnen.
Sie haben Fragen zum Schiedsamt oder zum Schöffen·amt?
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ist eine Schiedsperson?

Manchmal streiten sich Menschen.
Dann kann eine Schiedsperson helfen.
Die Schiedsperson will den Streit beenden.
Die Schiedsperson will das friedlich machen.
Und die Schiedsperson will das gut für alle machen.
Vielleicht kann die Schiedsperson den Streit nicht beenden.
Dann können die Menschen vor Gericht klagen.

Wie kann ich ein Schiedsverfahren anfangen?

Sie wollen eine Schlichtung?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Das heißt:
Sie sagen uns:
Wir wollen eine Schlichtung.
Das können Sie schriftlich machen.
Oder Sie können es unseren Schiedspersonen sagen.
Dafür brauchen Sie Infos über die andere Person.
Zum Beispiel:
- den Vor·namen
- den Nach·namen
- die Adresse.

Was ist eine Schöffin oder ein Schöffe?

Eine Schöffin oder ein Schöffe ist eine Person.
Die Person arbeitet bei einem Gericht.
Die Person hilft bei der Haupt·verhandlung in Straf·sachen.

Wann ist die nächste Schöffen·wahl?

Die aktuelle Amts·zeit ist von 2024 bis 2028.
Die nächste Schöffen·wahl ist Anfang 2028.
Sie können sich Anfang 2028 für eine neue Amts·zeit bewerben.
Weitere Infos finden Sie unter Schöffen·wahl.