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Ordnungsamt

Das Ordnungs·amt kümmert sich um die Sicherheit in der Stadt.
Zum Beispiel:
- bei Veranstaltungen auf der Straße
- bei besonderen Sachen auf der Straße
- bei Ordnungs·widrigkeiten.
Ordnungs·widrigkeiten sind Sachen, die man nicht machen darf.

Sonder·nutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Sie wollen einen Container auf die Straße stellen?
Oder Sie wollen Bau·materialien auf der Straße lagern?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Der Antrag ist formlos.
Das heißt:
Sie können den Antrag einfach schreiben.
Sie müssen in dem Antrag schreiben:
- Wie lange wollen Sie den Container oder die Bau·materialien auf der Straße haben?
- Wo wollen Sie den Container oder die Bau·materialien auf der Straße haben?
Wir prüfen dann Ihren Antrag.
Und wir sagen Ihnen:
Was müssen Sie dafür machen?
Die Verwaltungs·gebühr ist im Moment 25,00 Euro.

Sie wollen in der Samtgemeinde eine Werbetafel aufstellen?
Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis heißt: Sonder·nutzungs·erlaubnis.

Sie wollen eine Werbung machen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Der Antrag muss formlos sein.
Das heißt:
Sie können den Antrag frei schreiben.
Bitte machen Sie den Antrag früh genug.

Sie dürfen nur 16 Werbetafeln aufstellen.
Die Werbetafeln dürfen nur in geschlossenen Ortslagen sein.
Und die Werbetafeln dürfen nur so groß wie DIN A1 sein.

Wir prüfen Ihren Antrag.
Dann sagen wir Ihnen:
Das müssen Sie noch machen.

Für den Antrag müssen Sie 41,00 Euro bezahlen.

Schädlings·bekämpfung

Sie haben ein Grundstück?
Dann müssen Sie sich um die Schädlings·bekämpfung kümmern.
Sie wollen mehr Infos?
Dann klicken Sie hier.