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Hochwasserhilfe des Landes: Anträge bei Schäden können gestellt werden

Dieser Notfallfonds des Landes Niedersachsen gilt NICHT für Schäden an Gebäuden, sondern nur für Hausrat

Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Celle gestellt werden. 

25.01.2024