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Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsnummer: 99115009001000

1. Abschnitt

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

In der Samtgemeinde Wathlingen können Sie die Anmeldung in den Bürgerbüros der Rathäuser in Nienhagen oder Wathlingen erledigen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.





  • Meldebescheinigung

    Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Erweiterte Meldebescheinigung

    Gebühr: 9,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal