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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Volltext
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Manuela Hellbusch im Rathaus Wathlingen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.