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Ordnungswidrigkeiten

Was sollten Sie wissen?

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung nur ein Bußgeld vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG.

Rechtsgrundlage