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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Leistungsnummer: 99115005104002
Volltext
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen und Wathlingen.
Erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.