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Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

Leistungsnummer: 99079002026000

Volltext

Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ina Mund im Standesamt Nienhagen.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit beider Partner

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)