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Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Leistungsnummer: 99008005011001

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
  • Sie legen Ihre Ihre gültige eID-Karte vor
  • Anschließend ändert das Bürgeramt kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.

Voraussetzungen

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

Erforderliche Unterlagen

Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formulare vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
  • Online-Dienste vorhanden: nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.