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In Aufstellung

21. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Wathlingen hat am 20.06.2018 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Bauchgesetzbuches (BauGB) vom 0311.2017 (BGBl. l S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht.