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Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist zuständig für die Gefahrenabwehr und die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wie z. B. Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen und Ordnungswidrigkeiten.

Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Sie können eine Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Containern oder Lagern von Baumaterialien im öffentlichen Verkehrsraum beantragen. Stellen Sie den formlosen Antrag rechtzeitig unter Angabe von Zeitraum und Ort.

Wir werden den Antrag prüfen und Ihnen die erforderlichen Auflagen mitteilen.

Die Verwaltungsgebühr beträgt z. Zt. 25,00 €.

Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von Werbetafeln in der Samtgemeinde

Bitte stellen Sie rechtzeitig einen formlosen Antrag.

Es dürfen max. 16 Werbetafeln in Größe DIN A1 in geschlossenen Ortslagen angebracht werden.

Wir werden den Antrag prüfen und Ihnen die erforderlichen Auflagen mitteilen.

Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 41,00 € wird erhoben.

Schädlingsbekämpfung

Die Grundstückseigentümer sind für die Schädlingsbekämpfung auf ihrem Grundstück zuständig.

Nähere Informationen finden Sie hier.