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Alters- und Ehejubiläen

Was sollten Sie wissen?

Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen haben in Niedersachsen eine lange Tradition und werden bereits seit 1947 - also noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland - durchgeführt.
Die Gemeinde und die Landesregierung sprechen Ehepaaren

  • zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

sowie Altersjubilaren ab 75 Jahren alle 5 Jahre und ab 95 Jahren jährlich mit einer Urkunde sowie einem kleinen Präsent ihre Glückwünsche aus.

Die Urkunden zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit werden von der Gemeinde und dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport unterzeichnet.
Alle anderen Urkunden tragen die Unterschrift des Niedersächsischen Ministerpräsidenten.