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Lärmschutz

Lärmaktionsplan der Samtgmeinde Wathlingen

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen „…. in Orten in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen ……“ regeln.

Die Samtgemeinde Wathlingen hat gemäß EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 der Stufe 3 einen Lärmaktionsplan (LAP) für ihre Mitgliedsgemeinden erstellt.

Für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.

Die Europäische Union sieht mit der Umgebungslärmrichtlinie vor, den Lärm von Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen zu kartieren. Die entsprechenden Straßenlärmkarten und Statistiken sind zwecks Information der Öffentlichkeit in einem Kartenservice vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter www.umweltkarten-niedersachsen.de veröffentlicht. Alle kartierten Hauptverkehrsstraßen der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie in Niedersachsen sind dort einsehbar. Die für die Samtgemeinde Wathlingen veröffentlichten Daten dienten dem Lärmaktionsplan als Grundlage.