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Lärmschutz

Was ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie zielt darauf ab, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu mindern. Sie erfordert die Erstellung von Lärmaktionsplänen.

Was ist der Zweck von Lärmaktionsplänen?

Lärmaktionspläne sollen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung in stark betroffenen Gebieten entwickeln und umsetzen.

Welche Maßnahmen sind in Lärmaktionsplänen enthalten?

Typische Maßnahmen umfassen Geschwindigkeitsreduzierungen, Lärmschutzwände, leisere Straßenbeläge und die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs.

Wie ist der aktuelle Stand der Lärmaktionsplanung?

Derzeit wird der Lärmaktionsplan in der 4. Stufe erstellt, um neue Maßnahmen zur Lärmminderung zu identifizieren und bestehende Strategien zu verbessern.

Wie werde ich in die Planung einbezogen?

Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen der Erstellung von Lärmaktionsplänen mitbeteiligt und können Feedback zu den vorgeschlagenen Maßnahmen geben.