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Sozialamt

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen (FAQ's) zum Thema Sozialhilfe
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Was ist Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe schützt vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Sozialhilfe erhalten Menschen, die nicht arbeiten gehen können, also „nicht erwerbsfähig“ sind. Als „nicht erwerbsfähig“ gilt jemand, der weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen kann. Zwei wichtige Bereiche der Sozialhilfe sind die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ und die „Hilfe zum Lebensunterhalt“.

Wer erhält Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Diese Sozialleistung erhalten Menschen, die nicht erwerbsfähig sind oder die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Was ist die Hilfe zum Lebensunterhalt?

Diese Sozialleistung erhalten Menschen, die für einen begrenzten Zeitraum nicht erwerbsfähig sind.

Wer ist zuständig für die Sozialhilfe?

Das Sozialamt im Rathaus Nienhagen.

Wie muss Sozialhilfe beantragt werden und wie sieht die Hilfe konkret aus?

Hilfebedürftige müssen selbst einen Antrag stellen. Vom Sozialamt wird dann zunächst der persönliche Bedarf bestimmt, dann

werden Einkommen und Vermögen angerechnet. Die Sozialhilfe umfasst vorrangig Geldleistungen.