Landwirtschaftskammer Niedersachen zuständig für Wolfsrisse und Wolfsangriffe auf Nutztiere
Seit dem 01. Februar 2022 ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) für die Nutztierrisse durch den Wolf für ganz Niedersachsen zuständig.
Diese Aufgabe wird von den flächendeckend verankerten Bezirksförstereien der LWK- Forstämter übernommen, welche in diesem Aufgabenfeld die bisher zuständigen Wolfsberatenden ablösen.
Wesentlicher Bestandteil dieser Aufgabe ist die Begutachtung von Rissen durch den Wolf, die Ermittlung des Verursachers und die Kontrolle und Entscheidung, ob die Voraussetzung für die vom Land angebotenen Ausgleichszahlungen bzw. Billigkeitsleistungen gegeben sind.
Nutztiere, welche vermutlich durch einen Wolfsangriff verletzt wurden, fallen ebenfalls in die Zuständigkeit, aber auch der Schaden, der durch den Ausbruch von Tieren entsteht, welcher durch den Wolf verursacht worden ist.
Wie sich Nutztierhalter beim Fund eines toten oder verletzten Tieres und beim Verdacht eines Wolfsangriffs verhalten sollen, ist auch auf der Internetseite der LWK einsehbar, die Kurzadresse lautet: bit.ly/lwk-rissbegutachtung
Zuständiger Bezirksförster für die SG Wathlingen:
Stefan Hausmann, Mobilnummer nur für die Rissaufnahme Wolf: 0151-74277719
Am Wochenende kann auch direkt die Notfallnummer (Hotline) der LWK angerufen werden: 0511- 3665 1500
Wildtierrisse gehören ausdrücklich nicht zum Umfang dieser Aufgabe und sind weiterhin durch die örtlichen Jäger an das bekannte Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft zu melden.
Eine fachliche Beratung über Herdenschutzmaßnahmen und Zaunbau, fallen ebenfalls nicht unter diesen Aufgabenbereich und können weiterhin bei den auch bisher zuständigen Stellen erfolgen.