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Datum: 01.03.2024

Doch die im Dunkeln sieht man nicht....

Wer ohne Navigationssystem nachts nach einer bestimmten Hausnummer sucht, hat oftmals so seine Probleme: die Hausnummern verschwinden quasi im Dunkeln.

Auch bei Notfällen ist das gefährlich. Polizei und Notarzt vergeuden oft wertvolle Minuten, weil der Einsatzort, zu dem sie bestellt sind, im Dunkeln nicht ausfindig zu machen ist. Die richtige Anbringung der Hausnummer kann also im Notfall sogar Leben retten.

Aber auch für Auswärtige, für Zustelldienste, Handwerker oder Besucher ist die Hausnummer eine große Orientierungshilfe und Erleichterung.

Nach der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Wathlingen ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer verpflichtet, ihr/sein Grundstück mit der von der Samtgemeinde Wathlingen zugewiesenen Hausnummer zu versehen.

Hausnummern müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Die Schilder sollten mindestens 10 x 10 cm groß und die Ziffern mindestens 7 cm hoch sein.

Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Hauptgebäudes in der Höhe von 2 – 2,5 m - in unmittelbarer Nähe des Haupteinganges - anzubringen. Sie darf nicht durch Vorbauten verdeckt oder durch Bäume und Sträucher überwachsen sein.

Liegt das Hauptgebäude mehr als 10 Meter hinter der Grundstücksgrenze und ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer auch am Grundstückseingang anzubringen.

Bitte überprüfen Sie doch einmal, in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Hausnummernschild.