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Rat Wat 04.10.2021

Am Montag, den 04.10.2021, 18:30 Uhr, findet die Sitzung des Rates der Gemeinde Wathlingen statt.

Sitzungsort: 4 GPark Wathlingen, Kantallee 8, 29339 Wathlingen

Tagesordnung:

1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung

2.

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 12.07.2021

3.

Mitteilungen und Berichte

4.

Berichterstattung über den Stand der eingebrachten Anträge

5.

Einwohnerfragestunde

6.

4 Generationen Park

7.

Änderung der Satzung der Gemeinde Wathlingen über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der ehrenamtlich Tätigen ab 01.11.2021; hier: Empfehlungen der Entschädigungskommission

8.

Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Wathlingen für das Haushaltsjahr 2018 und die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

9.

Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 117 NKomVG für das Haushaltsjahr 2020

10.

Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Wathlingen

11.

Erlass von Stundungszinsen

12.

Veränderungssperre über dem Bereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes "südlich Schneiderstraße"
hier: Bebauungspläne für das alte NP-Gelände; Schneiderstraße 17

13.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Triftweg Südost"
hier: Ankauf einer Ausgleichsfläche für die Feldlerche

14.

Neubaugebiet in der Gemeinde Wathlingen - Beantragung der Flächennutzungsplanänderung ggfs. Aufstellungsbeschluss des B-Plans im Parallelverfahren

15.

Anordnung der zusammengefassten Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB für die Straßenzüge "Zum Generationenpark/Erich-Kästner-Ring" (Erschließungseinheit) im Bereich des B-Planes Nr. 30 "4-Generationen-Park"

16.

Erlass einer Einzelsatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Zum Generationenpark/Erich-Kästner-Ring" im Bereich des B-Planes Nr. 30 "4-Generationen-Park"

17.

Anfragen der Ratsmitglieder

18.

Einwohnerfragestunde

Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen Abstandsregelungen wird nur eine begrenzte Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern möglich sein. Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze sind nach dem „Windhundprinzip“ zu belegen. Nach Erreichen der Kapazitätsgrenze werden keine Besucher mehr eingelassen. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Torsten Harms
Bürgermeister