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Datum: 30.10.2025

Samtgemeinde Wathlingen
Nächster Steuerzahltermin am 15. November 2025

Am 15.11.2025 sind wieder die Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer, Hundesteuer fällig. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Überweisung der Steuern, um eventuelle Mahnungen und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden.

Sollten Sie Fragen zur Steuerfestsetzung haben, können Sie sich an Frau Röske (Tel.: 05144 491-31) bzw. Frau Junge (Tel.: 05144 491-44) wenden; bei Fragen bezüglich Steuerzahlungen und Einzugsermächtigungen hilft Ihnen Frau Abraham (Tel. 05144 491-23) weiter.

Weiterhin ist zu beachten, dass nach § 10 des Grundsteuergesetzes derjenige steuerpflichtig ist, der am 01.01. des Kalenderjahres Eigentümer des Grundstücks war. Geht ein Grundstück im Laufe eines Jahres auf den Erwerber über, ist der neue Eigentümer erst ab 01.01. des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.

Um Ihnen und uns die Arbeit zu vereinfachen, haben Sie die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. So werden alle Zahlungen pünktlich zur Fälligkeit von uns eingezogen.

Bankverbindungen der Samtgemeinde:

Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

IBAN DE28 2695 1311 0057 7205 00

BIC NOLADE21GFW

Volksbank e.G. Südheide-Isenhagener Land-Altmark

IBAN DE19 2579 1635 1003 0999 00

BIC GENODEF1HMN

Postbank Hannover

IBAN DE61 2501 0030 0016 0103 04          

BIC PBNKDEFF

Wichtig: Ab sofort gilt eine neue Regelung für Überweisungen!

Zahlungen müssen zukünftig an "Samtgemeinde Wathlingen" adressiert sein!

Seit dem 5. Oktober 2025 prüfen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), ob der in einer Überweisung angegebene Empfängername genau mit dem Kontoinhaber der IBAN übereinstimmt. Bei Nutzung von Abkürzungen oder Zusätzen kommt es zwangsläufig zu Abweichungen gegenüber der bei den Banken hinterlegten Kontodaten.

Für Zahlungen an die Mitgliedsgemeinden Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen, die Grundschulen der Mitgliedsgemeinden oder den Abwasserbetrieb ist dann ausschließlich „Samtgemeinde Wathlingen“ als Empfänger anzugeben.

Bitte überprüfen Sie dahingehend auch Ihre hinterlegten Zahlungsanweisungen und Daueraufträge, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.