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Datum: 14.03.2025

Parken auf der Fahrbahn, da wo es nach STVO möglich/erlaubt ist

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG vom 31.07.2009) enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung des Grundwassers und von Oberflächengewässern.

Nach § 55 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.

In der Samtgemeinde Wathlingen wird hauptsächlich das auf den Straßen anfallende Regenwasser hiernach überwiegend über Versickerungsmulden in das Grundwasser eingeleitet. Eine Versickerungsmulde ist eine flache, mit Gras bewachsene Vertiefung, in die das Wasser zur Versickerung eingeleitet wird. Dabei kann das Niederschlagswasser kurzeitig durch gezielten Einstau gespeichert werden. Durch die Vegetation wird eine Befestigung des Bodens und eine Aufrechterhaltung der Durchlässigkeit (Durchwurzelung) gewährleistet. Es besteht eine hohe Reinigungswirkung zum Schutz des Grundwassers. Dabei entstehen bei einer Muldenversickerung im Vergleich zu einer aufwendigen Regenwasserkanalisation geringe Baukosten. Die Wirksamkeit der Mulden hängt jedoch von ihrer dauerhaften Versickerungsfähigkeit ab. Durch ein Befahren oder Beparken mit Kraftfahrzeugen und der damit einhergehenden Verdichtung des Bodens wird die Versickerungsfähigkeit der Mulden stark beeinträchtigt.

Darüber hinaus ist das Parken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur auf der Fahrbahn oder falls vorhanden, auf dem befestigten Seitenstreifen (mit einer Befestigung aus mindestens Mineralgemisch bzw. Schotter) erlaubt. In der Folge kann das Regenwasser nicht mehr schnell genug versickern. Dies kann aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse zu teilweise starken Überschwemmungen nicht nur der Fahrbahn, sondern auch der benachbarten Grundstücke und Gebäude führen. So mussten gerade in den letzten Jahren die Ortsfeuerwehren vermehrt nach Gewitterschauern ausrücken, um Garagen und Keller auszupumpen. In der Vergangenheit mussten die Versickerungsmulden daher teilweise in besonders sensiblen Bereichen durch Pfosten vor dem Befahren oder Beparken geschützt werden. Dies führt einerseits zu höheren Kosten (Anschaffung und Einbau der Pfosten, aufwändigere Pflege der Mulden), andererseits tragen die Pfosten auch nicht zur Verschönerung des Erscheinungsbildes der Ortschaft bei. Parken Sie daher zukünftig bitte auf der Fahrbahn, den ausgewiesenen Parkplätzen oder auf den entsprechend befestigten Seitenstreifen.