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Datum: 17.07.2026

Landkreis und Kommunen vereinbaren Zusammenarbeit bei der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis Celle haben am Montag, 06.07.26, gemeinsam mit dem Landkreis eine Vereinbarung zur Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe unterzeichnet.

Der Landkreis Celle ist als öffentlicher Träger der Jugendhilfe für die Erfüllung des vom Land Niedersachsen formulierten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII in Verbindung mit dem Ganztagsfördergesetz verantwortlich. Mit der jetzt unterzeichneten Vereinbarung erklären sich die Kommunen bereit, den Landkreis bei der Umsetzung dieses Rechtsanspruchs zu unterstützen.

Zugleich schafft die Vereinbarung finanzielle Planungssicherheit. Sollten der Stadt und Gemeinden durch die Übernahme der Aufgabe Kosten entstehen, die entgegen der Zusicherung des Landes nicht durch dieses getragen werden, wird der Landkreis einen entsprechenden Kostenausgleich leisten.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung haben der Landkreis und die Kommunen gemeinsam die Grundlage dafür geschaffen, den gesetzlichen Rechtsanspruch zuverlässig und flächendeckend umzusetzen“.

Damit ist die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im Landkreis Celle sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien sichergestellt. So profitieren Familien im gesamten Kreisgebiet künftig von einem verlässlichen Betreuungsangebot, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

(Auf dem Foto fehlen: Heinrich Lange, Gemeinde Eschede, Frank Böse, Samtgemeinde Flotwedel, Britta Suderburg, Samtgemeinde Lachendorf, Carsten Kranz, Hambühren und Celles Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge)