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Datum: 19.12.2025

Die Samtgemeinde Wathlingen informiert zum Silvesterfeuerwerk

Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein besonderer Moment und mit einem Himmel voller Lichteffekte verbunden. Auch wenn Feuerwerk schön anzusehen ist, kann Feuerwerk auch gefährlich sein – für Menschen, Tiere und Gebäude.

Die Samtgemeinde Wathlingen nimmt diese Risiken ernst und setzt weiterhin auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk.

Bundesweit ist erlaubt, am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerk der Kategorie F2 zu zünden. Der Gesetzgeber nimmt dabei eine begrenzte Restgefahr bewusst in Kauf. Gleichzeitig gilt aber: Wer Feuerwerk nutzt, muss sich an klare Regeln halten. Feuerwerkskörper dürfen nur sicher und rücksichtsvoll eingesetzt werden. Besonders in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden ist das Abbrennen von Feuerwerk bereits gesetzlich verboten. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert Bußgelder, Strafen und muss für Schäden selbst aufkommen.

Es ist wichtig Sicherheit und Verantwortung in Einklang zu bringen. Das bedeutet, nicht alles zu verbieten, sondern dort einzugreifen, wo echte Gefahren bestehen. Entscheidend ist auch das rücksichtsvolle Verhalten aller Bürgerinnen und Bürger.

Die Samtgemeinde Wathlingen bittet daher alle, an Silvester umsichtig zu handeln und Rücksicht auf andere zu nehmen. Gemeinsam kann so ein sicherer und friedlicher Jahreswechsel gelingen.

Ordnungsamt der SG Wathlingen