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Datum: 04.04.2025

Aus dem Rathaus wird berichtet: Es ist wieder Brut- und Setzzeit

Momentan „explodiert“ die Natur – ein wahres Farbfeuerwerk.

Aber kaum hat der Frühling begonnen, ist es leider auch schon wieder soweit: seit dem 1. April müssen landesweit alle Hunde in Wald und Flur an der Leine bleiben. Dreieinhalb Monate herrscht generelle Anleinpflicht; das verlangt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.

Laut Feld- und Forstordnungsgesetz ist vom 01. April bis zum 15. Juli Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit.

Kaninchen, Hasen, Rehe und viele andere Tiere legen ihre Jungen in Hecken und Wiesen ab, Vögel bauen ihre Nester am Boden oder in Sträuchern und alle diese Tiere benötigen dafür Ruhe und Schutz.

Darum ist in diesen Monaten jeder Hundehaltende verpflichtet, in Wäldern, Feldern und Wiesen dafür zu sorgen, dass ihre Hunde an der Leine geführt werden.

Lediglich Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung oder von der Polizei und anderen Behörden als Diensthunde eingesetzt werden, sind davon ausgenommen.

Wildtiere halten sich besonders gern im Dickicht der Wälder, Feldhecken oder im hohen Gras auf. Darum ist es notwendig, diese Ruhezonen zu meiden und die Wege in Wald und Flur nicht zu verlassen.

Forscher haben nämlich herausgefunden, dass Wildtiere Sie nicht als Gefahr wahrnehmen, wenn Sie auf den Wegen bleiben.

Ich möchte die HundebesitzerInnen bitten, ihre Hunde in der freien Landschaft anzuleinen und so ein Streunen oder Wildern zu verhindern.

Im Naturschutzgebiet „Brand“, das Waldgebiet südwestlich von Wathlingen (Dannhorst/Papenhorst), gilt die Anleinpflicht übrigens das ganze Jahr.

Natur erleben ohne zu stören – bleiben Sie doch bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine.

Pressemitteilung der Samtgemeinde Wathlingen