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Datum: 14.11.2025

107 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland

Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht für Frauen – ein Meilenstein für Demokratie und Gleichberechtigung in Deutschland.

Bei der ersten Wahl zur Weimarer Nationalversammlung gingen 37 von 421 Sitzen an Frauen, ein Anteil von 8,7 %. In den folgenden Jahrzehnten sank der Anteil teilweise weiter ab: Bei der ersten Bundestagswahl 1949 lag der Frauenanteil bei lediglich 6,8 %. Heute zeigt sich ein deutlich positiveres Bild: 2013 wurde mit 36,3 % ein bisheriger Rekord erreicht, im aktuellen Bundestag liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter bei 32,4 %.

Dieser historische Blick zeigt, wie wichtig und zugleich fragil der politische Fortschritt ist. Frauenwahlrecht bedeutet nicht nur die Möglichkeit zu wählen, sondern auch aktiv Verantwortung zu übernehmen und sich politisch einzubringen. In diesem Sinne ist es besonders wertvoll, wenn sich auch auf lokaler Ebene möglichst viele Frauen für politische Ämter aufstellen lassen. Wer diesen Gedanken in sich trägt, egal welchen Geschlechts, ist eingeladen, mit mir ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Wege für eine aktive Mitgestaltung in unserer Samtgemeinde zu finden.

Seit dem 1. November 2021 darf ich die Samtgemeinde Wathlingen als Samtgemeindebürgermeisterin repräsentieren, sowie die Verwaltung leiten und danke für das Vertrauen, welches mir entgegengebracht wird.

Frauenwahlrecht bleibt damit ein Auftrag: Demokratie lebt von Teilhabe, gestern, heute und für die Zukunft.

Ihre

Claudia Sommer

Samtgemeindebürgermeisterin der Samtgemeinde Wathlingen