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Datum: 22.01.2026

Änderung der Verkehrsbeschilderung in der Schulstraße in Adelheidsdorf

Im Rahmen der Weiterentwickelung der Schulwegsicherheit in der Samtgemeinde Wathlingen wurde die Verkehrsbeschilderung in der „Schulstraße“ in Adelheidsdorf und in einem Teilbereich der „Waldstraße“ angepasst.

Die „Schulstraße“ und der Teilbereich „Waldstraße“ wurden in die bestehende „Tempo 30 km/h-Zone“ integriert. Das bedeutet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der „Schulstraße“ durchgehend 30 km/h beträgt. Mit der vorgenannten Änderung ändert sich auch die Vorfahrtsregelung in den Einmündungsbereichen der Straßen „Im Winkel“ und der „Waldstraße“. Dort gilt nun die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“.

Grundsätzlich bittet die Samtgemeinde Wathlingen um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr in sensiblen Bereichen wie Kindergärten, Schulen und Alten-/Pflegeheimen.