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Was bedeutet eigentlich die Neuberechnung der Grundsteuer?

Jede*r Eigentümer*in von Wohnhäusern, Grundstücken und nicht bewohnten Gebäuden zahlt jährlich Grundsteuer.

Auch Sie haben dieses Jahr vermutlich einen Brief vom Finanzamt mit einer Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes erhalten, die Sie bis zum 31.10.2022 abgeben müssen.

Denn ab dem 1.1.2025 erfolgt die Neuberechnung der Grundsteuer.

Zum Ausfüllen der Erklärung sind umfangreiche Daten über Baujahr, Fläche, Nutzung sowie Sanierungen und Anbauten zu beschaffen. Die Übermittlung der Daten kann nur über das elektronische Elster-Portal erfolgen. Eine Abgabe in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Auf Grundlage der eingereichten Informationen erstellt das Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid. Dieser wird voraussichtlich ab 2023 versendet. Er dient als Grundlage für den Messbescheid, aus dem die Kommunen die Grundsteuer berechnen, die ab 2025 zu bezahlen ist.

Auch in Zukunft wird sich die Grundsteuer nach dem gleichen Prinzip wie bisher berechnen: aus dem Wert des Grundbesitzes, der Steuermesszahl und des durch die Gemeinde festgelegten Hebesatzes. Neu ist dabei allerdings, dass dem Grundstückswert künftig der Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete zugrunde liegen. Um zu vermeiden, dass vergleichbare Grundstücke wie in der Vergangenheit unterschiedlich besteuert werden, wird die Bewertung in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte prüfen Sie den erstellten Wertbescheid gründlich. Sollten Sie Fehler bzw. Unstimmigkeiten entdecken, haben Sie die Möglichkeit binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch bei Finanzamt einzulegen.