Inhalt

Schutz der erwachenden Natur

Ein irisches Sprichwort besagt „Wenn der Frühling grüßt, dann hüpft das Herz vor Freude.“

Auch wenn die letzten Tage den Frühling wettertechnisch nicht optimal angekündigt haben, so liegt er schon in der Luft und munteres Vogelgezwitscher kündigt ihn bereits an!

Wenn auch jede Jahreszeit ihre Reize hat, so wird der Frühling doch nach dem kalten Winter ersehnt und freudig erwartet und man genießt die ersten Sonnenstrahlen und wärmeren Tage ganz besonders! Es zieht uns hinaus in die Natur und wir verbringen wieder mehr Zeit im Freien.

Da draußen tut sich jetzt ja auch jede Menge! Die ersten Zugvögel sind wieder da und Ende Februar bis Anfang März beginnt bei vielen Tieren die Jungenaufzucht.

Aus diesem Grund dürfen in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September Hecken und Gebüsche in der freien Landschaft nicht zurückgeschnitten oder gerodet werden. Bäume mit Bruthöhlen sind bereits ab dem 01. Februar geschützt.

Auch an die Gartenbesitzer*innen sei daher an dieser Stelle die Bitte gerichtet, ab Anfang März auf den Heckenschnitt zu verzichten. Wenn der Schutz der Zweige fehlt, geben Igel und speziell Vögel ihre Nester auf. Diese Tiere sind jedoch natürliche und wichtige Schädlingsbekämpfer und vernichten das Ungeziefer im Garten, so dass auf chemische Mittel größtenteils verzichtet werden kann. 

Ergänzend dazu ist vom 01. April bis 15. Juli Brut- und Setzzeit (Niedersächsisches Waldgesetz).

Kaninchen, Hasen, Rehe und viele andere Tiere legen ihre Jungen in Hecken und Wiesen ab, Vögel bauen ihre Nester am Boden oder in Sträuchern und alle diese Tiere benötigen dafür Ruhe und Schutz.

Deshalb erinnere ich an dieser Stelle auch alle Hundebesitzer*innen freundlich an die bevorstehende Zeit der Leinenpflicht in diesem Zeitraum. Bitte leinen Sie Ihre Hunde während dieser Zeit in der freien Landschaft an und verhindern Sie so ein Streunen oder Wildern.