Grabenräumung
Gräben sollen auch innerhalb langanhaltender Niederschlagsperioden eine Vernässung oder Überschwemmung von Nutzflächen verhindern.
Die Gewässerunterhaltung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung hat nicht nur den ordnungsgemäßen und schadlosen Wasserabfluss zu gewährleisten, sondern auch die Funktionen des Gewässers als Teil des Naturhaushaltes zu berücksichtigen.
Sie umfasst damit auch die Pflege und Entwicklung der Gewässer und unterliegt als gesetzliche Aufgabe einer Vielzahl von wasser- und naturschutzrechtlichen Regelungen, die Einfluss auf die Ausführung der Unterhaltung haben können und die von den Trägern der Unterhaltungspflicht deshalb entsprechend zu beachten
sind. Insbesondere die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bei der Gewässerunterhaltung stellt den Unterhaltungspflichtigen vor große Herausforderungen.
So gilt es, den in der Unterhaltungspraxis oftmals schwierigen Spagat zwischen ordnungsgemäßem Wasserabfluss und Artenschutz fachgerecht, gesetzeskonform und mit vertretbarem (zeitlichen und finanziellen) Aufwand angemessen zu bewältigen. (Quelle NLWKN, Leitfaden Artenschutz Gewässerunterhaltung)
Seit dem 15. September ist eine Fachfirma für Grabenräumung im Bereich unserer Samtgemeinde stetig dabei, die vorhandenen Gräben zu räumen.
Die Arbeiten an den Grabenseiten in Adelheidsdorf, Großmoor und Nienhorst sind größtenteils abgeschlossen. In Nienhagen wurde begonnen – hier steht noch der Bereich nördlich der Dorfstraße aus - und in Wathlingen ist bis an den Kaliberg bereits geschlegelt worden.
Wir können also sagen, dass die Räumarbeiten unserer Gräben 3. Ordnung im Zeitplan liegen und kontinuierlich weitergeführt werden.
Alle Pumpen in den Schöpfwerken sind einsatzbereit und laufen nach Bedarf.
Aktuell sind aber die Böden voll gesättigt und nehmen nichts mehr auf, so dass jeder Tropfen Regen sofort in den Vorflutern ankommt.
Es ist aber zurzeit nicht mit größeren Überschwemmungen zu rechnen.
Sollte sich an der Lage etwas ändern, informieren wir Sie natürlich auf unserer Homepage und im Wathlinger Boten.
Außerdem erreichen Sie bei Fragen unser Klärwerk unter der Rufnummer 05144/491 – 37.
Im Bereich der Aue, die nicht in die Zuständigkeit der Samtgemeinde Wathlingen fällt, wird der Unterhaltungsverband „Fuhse, Aue, Erse“ noch nachbessern.
Gerne können Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, der öffentlichen Sitzung des Rates der Samtgemeinde Wathlingen am 11.12.2024 im Hagensaal Nienhagen um 18:00 Uhr dabei sein.
Dort wird ein Vertreter des Unterhaltungsverbands „Fuhse, Aue, Erse“ zugegen sein und wird über deren Arbeit referieren.