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Datum: 01.10.2024

Bekanntmachung Herstellung der Erschließungsanlage »Gustav-Holle-Weg/Gottlieb-Soeder-Weg«

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Adelheidsdorf

Mit dem Tage der Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Celle am 26.09.2024 wurde die Einzelsatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Gustav-Holle-Weg/Gottlieb-Soeder-Weg“ nach § 127 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) rechtsverbindlich.


Einzelsatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Gustav-Holle-Weg/Gottlieb-Soeder-Weg“ in Adelheidsdorf, nach § 127 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch BauGB)


Aufgrund des § 58 Abs. 1 Ziff. 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der z. Zt. gültigen Fassung und des § 132 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist und des § 10 Abs. 4 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Adelheidsdorf vom 29.02.1996 (Amtsblatt Landkreis Celle Nr. 6 vom 19.04.1996) hat der Rat der Gemeinde Adelheidsdorf in seiner Sitzung am 19.09.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Die Gemeinde Adelheidsdorf hat die Erschließungsanlage „Gustav-Holle-Weg/Gottlieb-Soeder-Weg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 23 „An der Kapelle“ endgültig hergestellt.

Gemäß § 10 Abs. 4 der Erschließungsbeitragssatzung vom 29.02.1996 wird festgestellt, dass die vorgenannte Erschließungsanlage, die im Eigentum der Gemeinde Adlheidsdorf steht, über die Teileinrichtungen Fahrbahn mit Überfahrten und Übergängen, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung verfügt. Die Fahrbahn ist gegenüber dem nicht befestigten Seitenraum mit Betontiefbord abgegrenzt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt durch Versickerung im Seitenraum.

§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Celle in Kraft.

Wathlingen, den 19.09.2024

L. S.
gez. Heike Behrens
Bürgermeisterin