Der Rat der der Gemeinde Wathlingen hat am 25. November 2024, der Rat der Gemeinde Adelheidsdorf am 12. Dezember 2024 und der Rat der Gemeinde Nienhagen am 17.12.2024 die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die entsprechenden Gemeinden die (Hebesatzsatzung) verabschiedet. Die Hebesätze bleiben unverändert und treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Hintergrund der Reform
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherigen Bewertungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Seitdem wurde ein neues System entwickelt, das ab 2025 flächendeckend gilt. Niedersachsen hat sich für ein eigenes Modell, das sogenannte Flächen-Lage-Modell, entschieden.
Die Veränderungen hängen maßgeblich von Faktoren wie Grundstücksgröße, Bebauung, Lage, Alter und Datum der letzten Bewertung ab. Gleichzeitig führen die neuen Bewertungsmaßstäbe und Hebesätze dazu, dass einige Eigentümer künftig höhere Beiträge leisten müssen. Ziel der Reform bleibt jedoch eine gerechte und transparente Verteilung der Steuerlast, die den unterschiedlichen Voraussetzungen der Grundstücke Rechnung trägt. Das kann für den Einzelnen zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuerbelastung führen.
Grundsätzlich sollen mit der Grundsteuerreform die Steuererträge insgesamt aufkommensneutral sein. Eine gesetzliche Verpflichtung diesen aufkommensneutralen Hebesatz festzusetzen, besteht allerdings nicht. Die individuelle Haushaltssituation einer jeweiligen Kommune kann durchaus eine Anhebung der Hebesätze erfordern. Um für die notwendige Transparenz zu sorgen, verpflichtet der Niedersächsische Gesetzgeber jede Kommune diesen errechneten aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B zu veröffentlichen.
Gemeinde |
Hebesatz 2025 |
Hebesatz 2025 aufkommensneutral |
Differenz |
Adelheidsdorf |
|
|
|
Grundsteuer A |
450% |
570% |
-120% |
Grundsteuer B |
450% |
300% |
+150% |
Nienhagen |
|
|
|
Grundsteuer A |
495% |
995% |
-500% |
Grundsteuer B |
495% |
485% |
+10% |
Wathlingen |
|
|
|
Grundsteuer A |
500% |
630% |
-130% |
Grundsteuer B |
500% |
400% |
+100% |
Hinweis zur Grundsteuer A: Wohngebäude auf Bauernhöfen fallen künftig unter die Grundsteuer B. In der Grundsteuer B werden künftig neue Bewertungsmaßstäbe für unbebaute Grundstücke angesetzt.
Die Grundlage für die Erstellung des Grundsteuerbescheides ist der Feststellungsbescheid über den Messbetrag, den jeder Eigentümer vom Finanzamt Celle erhalten hat. Sollten Sie Fragen zur Festsetzung des Messbetrages ab 2025 haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Celle.
Die neuen Grundsteuerbescheide ab 2025 werden Anfang Januar 2025 verschickt. Bitte melden Sie sich, wenn Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben.
Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform und den neuen Hebesätzen sind im Bürgerinformationssystem auf unserer Website (www.wathlingen.de) unter dem Suchbegriff Hebesatzsatzung abrufbar.
Sollten Sie feststellen, dass der Messbetrag Ihres Grundstücks nicht korrekt oder falsch übermittelt wurde, wenden Sie sich kurzfristig an die Bewertungsstelle des Finanzamtes Celle, Im Werder 15, 29221 Celle (Tel. 05141 915-910) bzw. E-Mail poststelle@fa-ce.niedersachsen.de